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Schwarz-Gelbes Kinderförderungsgesetz schadet Qualität der Kinderbetreuung

Veröffentlicht am 27.02.2013 in Presse

Im KiföG stehen die betriebswirtschaftlichen Vorgaben im Vordergrund. Die Pauschalen sind politisch gesetzt, sie spiegeln wider, was der Haushaltsgesetzgeber bereit war, an finanziellen Mitteln zur Verfügung zu stellen. Der Anteil an originären Landesmitteln geht gegen Null.
Das KiföG orientiert sich nicht an den Erfordernissen früher Bildung, es setzt keine Qualitätsmaßstäbe, sondern mindert an entscheidenden Stellen die Qualität. Es ist
kein Gesetz, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern orientiert.
Es reicht nicht aus, eine Pauschale pro Kind zu definieren und zu behaupten, dass dies den Interessen der Kinder entsprechen würde. Man muss die Folgen betrachten.
Hier die wichtigsten Argumente gegen das KiföG:

  • Eine Pauschale pro tatsächlich aufgenommenem Kind führt dazu, dass die Gruppen bis zum maximal möglichen Punkt gefüllt werden. 25 Kinder in einer Gruppe sind aber unter Qualitätsgesichtspunkten nicht zu vertreten.
  • Die derzeit noch gültige Mindestverordnung sah eine Bandbreite von 15 bis 25 Kindern vor: Die Tatsache, dass die Gruppengröße nach tatsächlich anwesenden Kindern berechnet werden kann, macht das so genannte „Platzsharing“ möglich. Dies vergrößert die Gruppen zusätzlich und mindert ebenfalls die Qualität. Eine Fachkraft kann dann die Verantwortung für mehr als 25 Kinder haben. Vor- und Nachbereitung sowie Arbeit mit den Eltern muss sie für alle Kinder übernehmen, auch wenn diese nicht gleichzeitig anwesend sind. Dahinter verbirgt sich ein Bild von Kinderbetreuung, das auf „Kinder aufpassen“ reduziert ist. Mit moderner Frühpädagogik hat das nichts zu tun. Das KiföG ermöglicht es, dass im Kleinkindbereich (Kinder unter drei Jahren) Gruppen bis auf 16 Kinder anwachsen. Durch die Differenzierung zwischen Kindern unter zwei Jahren und Kindern zwischen zwei und drei Jahren beim Fachkraftfaktor ergeben sich derart große Gruppen, die den Anforderungen an frühe Bildung nicht gerecht werden. Eine Pauschale pro tatsächlich aufgenommenem Kind führt im ländlichen Bereich zu großen finanziellen Schwierigkeiten, da überhaupt nicht genug Kinder vorhanden sind, um die Gruppe komplett zu füllen. Da nutzt auch keine kleine zusätzliche Pauschale für kleine Einrichtungen. Die kleinen Einrichtungen werden in ihrer Existenz bedroht! Die Mindestverordnung hatte Untergrenzen definiert, die mit dem KiföG unterschritten werden. Der Personalstandard von 1,75 Fachkräften pro Gruppe wird nur bei voll ausgelasteter Gruppe erreicht werden. Mit der Einführung eines Betreuungsmittelwertes schafft das KiföG Anreize, die Öffnungszeiten gering zu halten. Damit wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschwert. Das Gesetz sieht vor, dass Kinder, für die vertraglich oder nach Satzung eine bestimmte wöchentliche Betreuungszeit vereinbart ist, mit einem geringeren Betreuungsmittelwert veranschlagt werden (bei 25 Stunden Vertragszeit beträgt der Betreuungsmittelwert 22,5 Stunden). Wer sich am unteren Rand bewegt, bekommt relativ die höchsten Zuschüsse. 22,5 Stunden bedeuten eine tägliche Öffnungszeit von 4,5 Stunden. Damit kann noch nicht mal die Arbeitszeit für einen Halbtagsplatz abgedeckt werden.
  • Die Möglichkeit, bis zu 20% der Personalstellen mit Nicht-Fachkräften zu besetzen, wird die Qualität mindern. Das wird den heutigen Anforderungen nicht gerecht und bedeutet Entprofessionalisierung der pädagogischen Arbeit.
  • Gleiches gilt für die Vorgabe, dass es lediglich einer anwesenden Fachkraft bedarf. Damit wird die angestrebte Aufwertung des ErzieherInnen-Berufs sicher nicht erreicht. Die Pauschale pro tatsächlich aufgenommenem Kind wird dazu führen, dass es mehr Teilzeitarbeit und mehr befristete Arbeitsverhältnisse im Kita-Bereich geben wird, denn es gibt keine verlässliche, dauerhafte Förderung mehr. Damit wird es ebenfalls Rückschritte bei der Qualität geben, verlässliche Strukturen werden ausgehebelt. Schwankungen in der Auslastung der Einrichtung sind aber völlig normal und nie zu vermeiden (z.B. bei der Eingewöhnung neuer Kinder zum Beginn eines Kindergartenjahres, die Aufnahmen erfolgen nicht alle gleichzeitig, weil sie nicht zu bewältigen wären). Nicht nur, aber vor allem kleine Träger werden nicht in der Lage sein, das Personal entsprechend den finanziellen Zuschüssen „flexibel“ zu rekrutieren. Das wird die Trägerstruktur verändern, weil nur große Träger die Möglichkeit haben, Personal an unterschiedlichen Orten entsprechend der „flexiblen“ Erfordernisse einzusetzen. Die Quote für die Anrechnung von Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung ist mit 15% viel zu gering. Erforderlich wären etwa 20-23%, dafür gibt es belastbare Berechnungen.
  • Erzieherin/Erzieher ist ein Mangelberuf, verstärkte Ausbildung ist wünschenswert.
  • Im KiföG ist aber keine Pauschale oder Anrechnung für Ausbildung/Praxisanleitung durch die Einrichtung vorgesehen. Ein Widerspruch in sich, wo sollen die erforderlichen Fachkräfte herkommen? Wer soll sie ausbilden? Integration von Kindern mit Förderbedarf wird beim personellen Bedarf und bei der Gruppengröße nicht berücksichtigt. Der vorgesehene finanzielle Zuschlag deckt die Erfordernisse bei weitem nicht ab. Erforderlich wäre ein Fachkraftfaktor wie er auch für Kinder unter drei Jahren vorgesehen ist, so dass die Gruppe, die ein Kind oder ggf. sogar mehrere Kinder mit Förderbedarf hat, kleiner wird. Die Integration von Kindern mit Förderbedarf in eine Gruppe mit 25 Kindern ist schlicht unmöglich.
  • Das KiföG enthält keine Vorgaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
  • Die Vereinbarungen zur Rahmenvereinbarung Integrationsplatz werden ohne die Setzung von Standards der kommunalen Ebene überlassen. Die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land wird damit nicht gewährleistet. Inklusion muss nicht nur für die Kinder mit besonderem Förderbedarf gelten, sondern auch für anderweitig Benachteiligte wie Kinder mit Migrationshintergrund und/oder solche aus schwierigen Familienverhältnissen. Auch hierfür ist kein anderer Fachkraftschlüssel vorgesehen, sondern lediglich eine höhere Pauschale. Damit kann aber kein verlässlich vorhandenes zusätzliches Personal finanziert werden. Die Erfordernisse aufgrund veränderter Familienstrukturen werden im KiföG ebenso wenig abgebildet wie die Weiterentwicklung von Einrichtungen zu Familienzentren. Diese bleiben ebenso im Modellversuchs- bzw. Sonderprogramm-Status wie die Qualifizierte Schulvorbereitung. Betreuung, Erziehung und Bildung erfolgt in Gruppen. Die Förderung nach besetzten Plätzen bzw. nach anwesenden Kindern ist nicht identisch mit der Förderung des einzelnen Kindes. Fördertechnisch ist sie systemwidrig.
  • Die Stichtagregelung ist ebenfalls ein Systemwechsel, Planungssicherheit ist damit nicht mehr gegeben. Es wird keine Möglichkeit geben, Plätze für „nachrückende“ Kinder freizuhalten, da die Pauschale nur für anwesende Kinder gezahlt wird.
  • Das KiföG sieht einen besonderen – in diesem Fall pauschalen – Fördertatbestand für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP) vor. Abgesehen davon, dass dieser lächerlich gering ist, wird damit dokumentiert, dass Kindertagesstätten auf die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes verzichten können. Das Land entwertet damit seinen eigenen pädagogischen Ansatz. Es ist auch absolut unzureichend, dass es für die Gewährung der Pauschale zum BEP ausreicht, dass eine Fachkraft in der Einrichtung an den entsprechenden Fortbildungen teilgenommen hat. Im Rahmen seines Modellprojekts „Qualifizierte Schulvorbereitung (QSV)“ sieht das Land ganz andere Rahmenbedingungen mit deutlich anderen Fördersummen vor. Die Umsetzung des BEP erfolgt demnach zukünftig in einer Art Drei-Klassen-Gesellschaft. Die schrittweise Anhebung für die Qualifizierung in der Tagespflege hinkt den Anforderungen hinterher. Das DJI geht davon aus, dass in 2016 (wenn Hessen das Niveau von 160 Qualifizierungsstunden, das heute Standard ist, erreicht haben will) bereits 300 Unterrichtsstunden Standard sein werden. Die Tagespflege muss mit den Einrichtungen besser verzahnt arbeiten, sie muss auch die Möglichkeit haben, in den Einrichtungen ausgebildet und angeleitet zu werden. Dies sieht das KiföG ebenfalls nicht vor. Die Fachdienste müssen in die Lage versetzt werden, die Tagespflegepersonen zu „führen“ (1 Vollzeitstelle im Fachdienst für 40 betreute Kinder wäre erstrebenswert). So könnte Qualität in der Tagespflege gesichert werden, der qualitative Abstand zur Einrichtung darf nicht groß sein.