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Kinderförderungsgesetz verdient seinen Namen nicht

Veröffentlicht am 22.02.2013 in Presse

Auch nach der Pressekonferenz von CDU-Mandatsträgern in der vergangenen Woche hält die SPD an ihrer Kritik am sogenannten Kinderförderungsgesetz (KiföG) fest.
„Das von der schwarz-gelben Koalition im Hessischen Landtag vorgelegte Kinderförderungsgesetz verdient seinen Namen nicht, denn es verschlechtert die Qualität der Kinderbetreuung in Hessen“, ist sich die Wetterauer Landtagsabgeordnete Lisa Gnadl (SPD) sicher.
Mit dem sogenannten Kinderförderungsgesetz würden betriebswirtschaftliche Vorgaben vor das Kindeswohl gestellt, kritisiert die SPD-Abgeordnete, da nunmehr die Gruppen bis zum maximal möglichen Punkt von 25 Kindern aufgefüllt würden. „Bei nur einer Fachkraft zur Betreuung bleibt die Qualität auf der Strecke, hier ist nur eine Minimum an ‚Beaufsichtigung‘ möglich. Außerdem schafft das KiföG mit der Einführung eines statistisch berechneten Betreuungsmittelwertes Anreize für die Einrichtungen, die Öffnungszeiten gering zu halten“, erläutert Gnadl. Auch hier werde klar, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht im Interesse der schwarz-gelben Landesregierung läge.

„Gerade in kleineren Kindertagesstätten in ländlichen Kommunen wird die von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Betreuungspauschale pro tatsächlich aufgenommenem Kind zu großen finanziellen Schwierigkeiten führen, wenn die KiTa-Gruppen nicht komplett gefüllt werden können“, schilderte Gnadl ihre Befürchtungen bei einem Gespräch mit den Bürgermeisterinnen Ulrike Pfeiffer-Pantring (Ortenberg), Cäcilia Reichert-Dietzel (Ranstadt), Bürgermeister Carsten Krätschmer (Glauburg) und Niddas Erstem Stadtrat Reimund Becker.
Dabei gelte es auch zu bedenken, dass schon heute viele Kommunen mit hohen Kassenkrediten aufgrund der aufgestaute Defizite aus ungedeckten Kinderbetreuungskosten zu kämpfen hätten, da dieser Bereich durch Land und Bund chronisch unterfinanziert sei, betonten die Kommunalpolitikerinnen und -politiker. Die Verschuldung vieler Kommunen sei nicht darauf zurückzuführen, dass in den Städten und Gemeinden nicht gut gewirtschaftet worden sei. Vielmehr fehlten den Kommunen schon für viele Pflichtaufgaben, die sie von Bund und Ländern übertragen bekommen haben, die finanziellen Mittel. Lisa Gnadl erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Städte und Gemeinden die Mehrkosten für die Kinderbetreuung im Zuge der Mindestverordnung mit einer Verfassungsklage gegen das Land vor dem hessischen Staatsgerichtshof einklagen mussten, weil die Landesregierung nur einen Teil der zusätzlichen Kosten erstatten und den verbleibenden Rest den kommunalen Haushalten aufbürden wollte. Auch mit dem aktuellen KiföG-Entwurf drohe den Kommunen auf Kosten sitzenzubleiben: „Wenn gerade den kleinen Kinderbetreuungseinrichtungen auf dem Land durch das KiföG das Geld fehlt, werden die Städte und Gemeinden gezwungen, die Kindergartengebühren zu erhöhen oder das Betreuungsangebot auszudünnen. In beiden Fällen geht die verfehlte Politik von CDU und FDP wieder einmal zu Lasten der Eltern. Als SPD werden wir aber nicht akzeptieren, dass den Kommunen der schwarze Peter zugeschoben wird und klar aussprechen, dass die aktuelle Landesregierung mit ihrer schwarz-gelben Landtagsmehrheit für die negativen Auswirkungen ihres Gesetzes die alleinige Verantwortung trägt“, betonte Gnadl.

Auch für die Aus- und Fortbildung seien im KiföG keine Anrechnungszeiten mehr vorgesehen und die Integration von Kindern mit Förderbedarf oder Kindern mit Migrationshintergrund werde bei der Gruppengröße nicht berücksichtigt, warnt Lisa Gnadl.
Alle pädagogischen Initiativen der vergangenen Jahre ¬¬- das Engagement der Erzieherinnen und Erzieher, die Fortentwicklung im Bereich der Inklusion – werde von der Regierung mit Füßen getreten. „Das ist kein Gesetz, das sich an den Bedürfnissen der Familien orientiert. Darum stemmen sich nicht nur die Oppositionsparteien im Landtag gegen das Gesetz, sondern auch der PARITÄTISCHE Landesverband Hessen, die evangelische Kirche, die Liga der freien Wohlfahrtspflege und viele andere kritisieren das Gesetz, weil sie genau sehen, welchen Schaden dieses schlecht gemachte Gesetz anrichten wird. Die CDU sollte sich daher lieber mit den bemängelnden Inhalten auseinandersetzen und den begründeten Protest ernst nehmen, statt die Einwände selbstherrlich beiseite zu wischen“, so Gnadl abschließend.