SPD Ranstadt - Stark vor Ort!

Haushaltsrede der SPD-Fraktionsvorsitzenden Roswitha Petzold am 18.02.2014

Veröffentlicht am 04.03.2014 in Presse

Doppelhaushalt der Gemeinde Ranstadt für die Jahre 2014/2015

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,

Zum ersten Mal wurde für die Gemeinde Ranstadt ein Doppelhaushalt für die Jahre 2014/2015 aufgestellt.
Die gute Konjunktur, die guten Tarifabschlüsse, Steuererhöhungen und eine Gewerbesteuernachzahlung von ca. 269 TSD € führten trotz Reduzierung von Schlüsselzuweisungen durch das Land Hessen in 2013 zu Einnahmen von 4,65 Mio €. Das entspricht einer Mehreinnahme von 550 000 € gegenüber dem Vorjahr.
Dem gegenüber stiegen auch die Ausgaben für die Umlagen auf 2,68 Mio. €. Das ist ein Erhöhung von 420 000 € gegenüber 2012.
Den größten Ausgabenblock nehmen dabei die Kreis- und die Schulumlage ein, die gegenüber 2012 um rund 300 000 € erhöht wurden. Auch für 2014 ist eine weitere Erhöhung von rund 135.000 € eingeplant.
Der Kreis – selbst unter dem Schutzschirm – ist gezwungen, die max. Erhöhungen durchzusetzen, was gravierende Folgen auch für den Ranstädter Haushalt hat.
Durch die höheren Gewerbesteuereinnahmen hat sich die von der Gemeinde zu zahlende Gewerbesteuerumlage von fast 100 000 € auf rund 224.000 € erhöht.
Die Gewerbesteuer- in früheren Jahren einmal eine feste Einnahmegröße für die kommunalen Haushalte – unterliegt, wie wir in den letzten Jahren erleben mussten, erheblichen Schwankungen.
Mit den Planansätzen für die Jahre 2014/2015 werden die konservativen Einnahmeplanungen fortgesetzt.
Kindertagesstätten der Gemeinde Ranstadt:
Ranstadt erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und stellt z.Zt. 165 Plätze für U 3 und Ü 3 in Ranstadt und Dauernheim zur Verfügung.
Mit den Modulbetreuungsangeboten und bedarfsgerechten Öffnungszeiten unterstützt die Gemeinde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
In den Jahren 2011 und 2012 wurden ca. 1 Mio. € in den Ausbau der U 3 Betreuung in Ranstadt und Dauernheim, sowie in die Sanierung der Toiletten in der Kita Ranstadt investiert.
Für die Kita Dauernheim erfolgte jetzt eine Neuplanung der Erweiterungsmaßnahmen unter Beachtung des Brandschutzes. Die Kosten konnten gesenkt werden. Wie wir bei der Besichtigung sehen konnten, wurde die Baumaßnahme bereits begonnen. Mit den in 2014 eingestellten Investitionen in Höhe von 160 000 € kann die Maßnahme in diesem Jahr planmäßig umgesetzt werden. Bis 2018 sind jrl. 50 000 € für energetische und weitere Sanierungsmaßnahmen vorgesehen
In der Kita Ranstadt wird in 2014 und 2015 die grundhafte Sanierung des Altbestandes mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 950.000 € fortgesetzt. Dieser Betrag reduziert sich um einen energetischen Zuschuss von 84 000 €, den die Gemeinde durch den gestellten Förderantrag erreichen konnte. Die Sanierungsarbeiten werden alle Beteiligten noch einmal vor große Herausforderungen stellen.
Für die Sanierungsarbeiten im Außenbereich des Ü3 Bereiches der Kita Ranstadt sind in 2014 – 80.000 € und in 2016 - 50.000 € eingeplant.
Die Sanierungsarbeiten im Sanitärbereich der Kita Ranstadt, konnten über einen sehr günstigen Kredit von 40.000 € finanziert werden. Dank dem engagierten Zusammenwirken von Bauabteilung und Kita wurde diese Umbaumaßnahme bei laufendem Betrieb, erfolgreich umgesetzt.

Zur Finanzierung der Kitas Ranstadt und Dauernheim:
Für die Kinderbetreuungskosten übernimmt die Gemeinde jrl. rund 456.000 €
Über die Kita-Gebühren zahlen die Eltern jrl. 157.450 €
Das Land Hessen hat die Kinderbetreuungskosten durch die gesetzlichen Vorgaben deutlich erhöht.
Im Gegensatz zu ihren Vorgaben und der angekündigten Unterstützung beteiligt sich das Land Hessen, nach aktueller Information in 2014 mit 131.000 €.
Der Wetteraukreis beteiligt sich mit einem Zuschuss von rund 17.000 €.
Bei Gesamtkosten der Kinderbetreuung von jrl. 761.618 € ist das ein „Tropfen auf den heißen Stein“.

Grundhafte Sanierung Kläranlage:
Die Kläranlage wurde in den Jahren 2002-2005 für rund 2,5 Mio. € erneuert.
Im ersten HH-Ansatz 2010, der noch vom Amtsvorgänger der Bürgermeisterin erstellt wurde, waren 160.000 € eingestellt. Das sollte ausreichen, um die Kläranlage zu ertüchtigen.
Heute, einige Jahre später und um viele Erfahrungen durch Sachverständige reicher, werden die Kosten für die Ertüchtigung, einschließlich Planungskosten, auf 1,8 Mio € geschätzt. Endgültige Planzahlen liegen noch nicht vor.
Es besteht Handlungsbedarf, um die geforderten Wasserwerte zu erreichen.
Die Gemeinde muss in 2014/2015 jrl. 45 000 € für die Nichteinhaltung der Wasserwerte einplanen.
Aus Verantwortung für den Schutz der Gewässer und damit unseres Lebensraumes, muss die grundhafte Sanierung zügig umgesetzt werden.
Für die Finanzierung dieser Investition ist in 2015 eine größere Kreditaufnahme notwendig.

Kanalisation/EKVO (Eigenkontrollverordnung) :
Auf Vorschlag des zuständigen Ingenieur-Büros wurde der Planansatz für 2014 in Höhe von 175.000 € ausgesetzt und der Ansatz für 2015 um 50.000 € reduziert.
Die TV-Untersuchung der Hauptkanäle läuft planmäßig weiter. Sie muss lt. EKVO bis 2025 abgeschlossen sein. Dafür werden jrl. rd. 28.000 € notwendig.
Sinnvollerweise, so das zuständige Ingenieur-Büro, sollten immer zusammenhängende Abschnitte in einem Zeitraum untersucht werden, da nach der TV-Untersuchung im Regelfall ein Sanierungskonzept erstellt werden muss.

Zur Situation der Bürgerhäuser:
Es ist unser Ziel die Bürgerhäuser der Gemeinde zu erhalten. Neben der Gastronomie, sind diese Kultur- und Versammlungsstätten für die Bürgerinnen und Bürger. Ohne die Bürgerhäuser sind die Vereine in ihrer Existenz bedroht. Schon heute gibt es erhebliche Probleme, die notwendigen Trainingsstunden, in den bestehenden Hallen unterzubringen.
Die Bürgerhäuser Ober-Mockstadt, Ranstadt und Dauernheim sind sanierungsbedürftig.
Hinzu kommt, dass die erforderlichen Brandschutzvorgaben in der Vergangenheit nicht umgesetzt wurden.
Auf Grund der HH Lage und unter Beachtung der Haushaltsgenehmigung, die feststellt, dass Bürgerhäuser unter die freiwilligen Leistungen der Gemeinde fallen, hat der HuF und der Bau- und Planungsausschuss die Empfehlung ausgesprochen, die Sanierung auf die Substanzerhaltung, mit Priorisierung des Brandschutzes zu begrenzen.
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Einbeziehung des Brandschutzes für die Bürgerhäuser Ober-Mockstadt und Ranstadt wurde in Auftrag gegeben.
Für die Gemeindehalle Dauernheim, liegen die Anforderungen für den Brandschutz, sowie für technische Gewerke vor.
HH Mittel aus 2013 in Höhe von 187.000 € werden nach 2014 übertragen und 65.000 € sind im HH 2015 eingestellt, um die Mindestvoraussetzungen der Brandschutzmaßnahmen umzusetzen und damit die weitere Nutzung der Gemeindehalle für die Vereine und Veranstaltungen zu gewährleisten.
Die geplante Teilsanierung der technischen Gewerke soll die Möglichkeit des Anschlusses der Heizungsanlage im Feuerwehrhaus Dauernheim in 2015 gewährleisten.
Für die Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen sind in 2015/2016 für das Bürgerhaus Ober-Mockstadt 215.000 € und für Ranstadt 310.000 € vorgesehen.

Weitere Investitionen sind vorgesehen für:
• für das geplante Feuerwehrhaus in Dauernheim die noch fehlenden Investitionen in 2015
• für Ersatzbeschaffungen der gemeindlichen Feuerwehr - Fahrzeuge in 2016/2017
• die Kinderspielplätze und die Vereinsförderung in 2014/2015
• für Kanalbaumaßnahmen in Ranstadt in 2014
• für den Erwerb von Grundstücken für den Hochwasserschutz in Dauernheim in 2014

Baugebiet Ranstadt/Mockstadt:
Auf Initiative der Gemeinde wurde der Bebauungsplan im Neubaugebiet geändert. Damit wurde der zügige Verkauf der Bauplätze unterstützt.
Stand 23.01.2014 stehen im gesamten Baugebiet noch 43 Bauplätze zum Verkauf.
Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass es immer schwieriger wird, die verbliebenen Bauplätze, auch auf Grund ihrer Lage und Größe, zu den vorgesehenen Preisen zu veräußern.

Endausbau zweiter Bauabschnitt im Baugebiet Ranstadt/Mockstadt:
Die Gesamtkosten für den zweiten Bauabschnitt werden auf ca. 800.000 € geschätzt.
Für 2014/2015 sind zunächst Investitionen in den Endausbau des II. Bauabschnittes in Höhe von zusammen 195.000 € eingeplant.
Um den Endausbau des zweiten Bauabschnittes abzuschließen, sind In den Folgejahren bis 2018 die weiteren Investitionen vorgesehen.

Fazit:
Die 161. Vergleichende Prüfung (in 2012) hat die Jahre 2007-2009 (die noch ausgeglichen dargestellt wurden) bereits als instabil gewertet.
Die Haushalte konnten bis 2009 nur deshalb ausgeglichen dargestellt werden, weil dringend notwendige Sanierungen bei den öffentlichen Einrichtungen, unterlassen wurden.
Auswirkungen davon sind z.B. die hohen Sanierungskosten in den Kitas, den Bürgerhäusern, die Kläranlage und den fehlenden Brandschutz um die großen Positionen zu benennen.
Auch der jetzt vorliegende Jahresabschluss 2009 schließt bereits mit einem Defizit von mehr als 900.000 € ab, obwohl der Haushaltsplan noch ausgeglichen dargestellt wurde.

Bürgermeisterin Cäcilia Reichert-Dietzel zeichnet sich seit ihrer Amtseinführung durch transparente Haushaltsführung aus. Sie ist bemüht, die Ausgabensteigerungen zu begrenzen.
Die Kommunalaufsicht stellte in der HH-Genehmigung vom 11.03.2013 fest - Zitat: „Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Ranstadt muss als gefährdet angesehen werden“.
Forderungen der Kommunalaufsicht für die Genehmigung der künftigen Haushalte sind u.a.:
• Verringerung des Defizits im Ergebnishaushalt / Reduzierung der Aufwendungen,
• Reduzierung der Personalkosten
• Reduzierung der freiwilligen Leistungen
• Kostenreduzierung bei den Pflichtaufgaben
• Interkommunale Zusammenarbeit nutzen
• Veräußerung von Vermögen
Die Haushaltssicherungskonzepte wurden wie vorgegeben aufgestellt.
Steuer- und Gebührenanpassungen mit Ausnahme der Kita-Gebühren wurden durchgeführt.
Unterstützt durch die Bauplatzverkäufe konnten in den vergangenen Jahren fast drei Mio € Investitionen ohne Kredite -
mit Ausnahme des besonders günstigen Kredites von 40.000 € für den Sanitärbereich der Kita Ranstadt - umgesetzt werden.

Für die zukünftigen Haushaltsplanungen ist es notwendig und auch von der Revision gefordert, dass die noch fehlenden Jahresabschlüsse zügig nachgeholt werden, um eine höhere Planungssicherheit zu erreichen.
Wie beim Jahresabschluss 2009 kann die Möglichkeit der Unterstützung und finanziellen Förderung durch Externe genutzt werden.

Mit den Ihnen vorliegenden Änderungsempfehlungen wird die HH-Satzung 2014 wie folgt dargestellt:
• Der Ergebnis HH - nicht ausgeglichen mit einem Fehlbetrag von 865.380 €
• Der Finanz HH - nicht ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelbedarf von 763.802 €
• Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 465.043 € festgesetzt.

Die HH-Satzung 2015:
• Der Ergebnis HH - nicht ausgeglichen mit einem Fehlbetrag von 878.637 €
• Der Finanz HH - nicht ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelbedarf von 632.159 €
• Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 1.411.900 € festgesetzt.
Hauptursache für die Höhe der Kreditaufnahme in 2015 ist die Sanierung der Kläranlage.

Die Bürgermeisterin machte in ihrer HH-Rede deutlich, dass die Gemeinde mit dem Rücken zur Wand stehe.
Nach wie vor hat die Gemeinde ein Einnahmeproblem. Die Schlüsselzuweisungen des Landes Hessen sind in 2013 gesunken und werden nach den Planungen auch in 2014/2015 unter dem Niveau von 2012 liegen.
Das Land fordert weitere Steuererhöhungen. Damit wird das Ziel verfolgt, durch steigende Steuereinnahmen – die ja zugleich weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger darstellen – die Schlüsselzuweisungen durch das Land weiter abzusenken.

Gleichzeitig steigen die Ausgaben für die stetig hinzukommenden Pflichtaufgaben, wie z.B. bei der Kinderbetreuung. Ohne den von der Gemeinde auszugleichenden Fehlbetrag bei den Kitas von ca. 456.000 € könnten die Fehlbeträge im HH der Gemeinde Ranstadt erheblich gesenkt werden.
Wie vom Hessischen Finanzminister bereits in 2012 angekündigt, „soll durch eine neue Reform des Kommunalen Finanzausgleiches, eine gezielte Stärkung des Ländlichen Raums erfolgen“.
Reform: Duden „Umgestaltung, Verbesserung des Bestehenden“
Bisher waren die angekündigten Reformen, zumindest für den ländlichen Raum leere Versprechen.
Im Gegenteil, die Haushaltsgenehmigungen sollen lt. Landesregierung in Zukunft durch den Regierungspräsidenten erfolgen. Das wird den Druck auf die kommunalen Haushalte noch weiter erhöhen.
Mit dem Alsfelder Urteil – indem festgestellt wurde, dass der Landtag ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet hat, sind viele Hoffnungen auf mehr Zuweisungen für die Kommunen verbunden.
Augenfälliger Nachteil des Urteils ist, dass das Land weiterhin den Kommunen bis 2015 einen Betrag von insgesamt fast zwei Milliarden Euro entziehen darf, also gut 10 % der in dieser Zeit bereitstehenden Finanzausgleichsmasse.
Die Kommunen werden also mindestens bis Ende 2015 mit den verfassungswidrig verminderten Schlüsselzuweisungen auskommen müssen.

Was kann die Gemeinde tun:
Die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen müssen konsequent weitergeführt werden, wie
• Systematische Aufgabenkritik.
• Ergebnisverbesserung im Aufwandsbereich durch Effizienzsteigerungen
• Beleuchtung von Arbeitsprozessen
• Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit

„Die Großgemeinde zukunftsfähig zu machen“
mit diesem Ziel soll in diesem Jahr das Dorfentwicklungskonzept für alle OT, mit Unterstützung von externen Beratern, erarbeitet werden.
Im Rahmen der Dorfentwicklung soll eine intensive Auseinandersetzung mit allen relevanten Themenbereichen wie Innenentwicklung, Leerstand, Versorgung, Senioren, Ehrenamt, Mobilität, Wirtschaft, Infrastruktur und andere mehr erfolgen.
Dieser Prozess sollte auch dazu genutzt werden
Um Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung zu beraten.
Im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu klären, welche Dienstleistungen die Gemeinde in der Zukunft erbringen soll und welche Leistungen die Bürgerinnen und Bürger finanziell oder auch ehrenamtlich erbringen können.

Was ist politisch zu tun?
Die Vertreter des ländlichen Raumes müssen sich, in Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger, noch mehr zusammenschließen, um den Druck auf die Landtagsabgeordneten und die Landesregierung zu erhöhen und zwar Parteienübergreifend.
Wir können nicht zulassen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger mit höheren Steuern belastet werden, bei gleichzeitig geringerer Infrastruktur, wie sie in den Ballungsräumen selbstverständlich ist.
Aus unserer Sicht, werden die Vorgaben die strukturellen Probleme des ländlichen Raumes noch weiter verschärfen.
Wird diese ungerechte Verteilung nicht gestoppt, wird dies zu weiterer Abwanderung aus dem ländlichen Raum führen, mit fatalen Folgen für unsere Region.

Der vorliegende Doppel HH-Entwurf 2014/2015 mit den ihnen vorliegenden Änderungsvorschlägen setzt die Konsolidierung fort.
Bei den HH-Beratungen in den Ausschüssen und Ortsbeiräten wurde der Doppel HH ausführlich erläutert.
Mit dem vorliegenden Doppel-Haushalt werden dringend notwendige Aufgaben und Investitionen erfüllt.
Die Gemeinde Ranstadt wird gezwungen, die gleichen Vorgaben zu erfüllen, wie die Schutzschirmgemeinden, ansonsten wird der Haushalt von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt.
Die Gestaltungsspielräume sind sehr begrenzt. Das erfordert von der Verwaltung sowie auch von uns allen, große Disziplin und geschlossenes Handeln.
Im Namen der SPD Fraktion danke ich der Bürgermeisterin und den Beschäftigten der Gemeinde Ranstadt für den engagierten Einsatz.
Ich bitte Sie dem Doppel –Haushalt 2014/2015 mit den Ihnen vorliegenden Änderungen zuzustimmen.