SPD Ranstadt - Stark vor Ort!

Berücksichtigung sozialer Kriterien bei Ausschreibungen

Veröffentlicht am 23.11.2010 in Anträge

Antrag der SPD Fraktion Ranstadt

Die Gemeindevertretung möge folgendes beschließen, die Gemeindevertretung begrüßt die Möglichkeit, soziale und umweltbezogene Aspekte als Anforderungen an Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen stellen zu können und fordert alle mit Auftragsvergaben befassten Stellen der Kreisverwaltung auf, die neu geschaffenen gesetzlichen Spielräume auszunutzen, um einen Unterbietungswettlauf durch Sozial- und Umweltdumping auszuschließen. Dazu sind, wo immer möglich, soziale und umweltbezogene Kriterien in die Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge aufzunehmen und bei der Erteilung von Zuschlägen entsprechend zu berücksichtigen. Soziale Kriterien bei Ausschreibungen können zum Beispiel sein:
  • Tarifgebundenheit
  • Einhaltung von allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen
  • Schutz tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen
  • Gleichbehandlung von Mann und Frau
  • Beschäftigung von Auszubildenden
  • Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
  • IAO beim Bezug von Waren (z.B. keine Pflastersteine aus Steinbrüchen, in denen Kinder ausgebeutet werden)
Begründung: Im Februar 2009 hat der Bundestag eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet und damit die Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausdrücklich zugelassen. In §97, Abs. 4 GWB heißt es: „Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“